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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnbescheid! Aber wie?


blauerblitz
07.05.2007, 17:56
Hallo,

mit dem Problem von Kunden, die ihre ausgeliehenen Filme nicht zurück bringen oder nicht bezahlen wollen, bin ich wahrscheinlich nicht der einzige hier.
Die ersten Fälle habe ich an meinen Anwalt gegeben mit dem Erfolg, dass mich die Geschichte mehr gekostet hat als der Schaden war.
Und die Inkasso-Unternehmen sind da zwar schon billiger aber schicken ja auch nur eine Mahnung und lassen dann alles mit einem Mahnbescheid laufen.

Jetzt will ich das alles selber in die Hand nehmen und auch noch sparen!

Nun die Frage: Hat schon mal jemand selber einen Mahnbescheid ausgefüllt? Was muß man beachten? Wie geht es dann weiter?

cinecorner
07.05.2007, 18:07
hi kollege,

jop, du hast es richtig erkannt: anwälte wollen auch nur geld ziehen und die inkasso-firmen machen auch nur das "nötige" und mehr nicht!!!

ich mach das auch schon seit ewigkeit selber!

1. überprüfen ob Kunde schon EV abgegeben hat, oder sonst irgendwie schon als Schuldner gemeldet ist
2. falls nix vorhanden, dann mahnbescheidformular kaufen
3. korrekt ausfüllen
4. an das Gericht Stuttgart "Mahnabteilung" schicken
5. falls nötig Vollstreckungsbescheid ausfüllen
6. falls nötig die Unterlagen an Gerichtsvollzieher senden
7. falls nötig EV verlangen

wenn du keine EV vom Kunden forderst sparst du sehr viel geld!!!

Heinz
08.05.2007, 13:17
Hallo Cinecorner,

das mit dem Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher usw. mach ich genauso. Leider habe ich Punkt 1 (überprüfen ob Kunde schon EV abgegeben hat, oder sonst irgendwie schon als Schuldner gemeldet ist) bisher immer vergessen.

Vergessen ist eigentlich auch nicht ganz richtig, ich wußte gar nicht, dass dies so einfach möglich ist. Wie macht man das?

MfG Heinz

cinecorner
08.05.2007, 17:59
die auskunft bekommst du beim zuständigem amtsgericht deiner region/oder des kunden. vorname+nachname+geburtsdatum des schuldners angeben und sofort bekommt man die infos von der zuständigen behörde. geht auch alles telefonisch.

die ev-angaben sind für jeden zugänglich, egal ob privat oder geschäftlich.

xsmokyx
08.05.2007, 20:08
wie hoch sind die kosten! ?(

cinecorner
08.05.2007, 23:38
kosten:

Mahnbescheidformular ca. 1,50 EUR
Mahnverfahren incl. Vollstreckungstitel ca. 20,00 EUR
Gerichtsvollzieher ohne EV ca. 18,00 EUR

keine Anwaltskosten, keine monatlichen Inkassogebühren!!!!!!!

blauerblitz
09.05.2007, 18:25
Das hat ja super schnell geklappt mit Antwort!

Nun aber zu Punkt 3: Mahnbescheid richtig ausfüllen.
Was gebe ich bei den Zinsen an? (Zeile 40 bis 44)

Und wie sieht es mit dem Punkt "Prozessbevollmächtigter" aus?
Was ist da auszufüllen?

Gruß Robert

cinecorner
09.05.2007, 21:42
Zeile 40-42:
1. Spalte: hier die ZeilenNr. 32,33 oder 34 eingeben
3. Spalte: Basiszins 5%
4. Spalte: "1" für 1 Jahr
6. Spalte: (Datum) Verleihtag des Mediums, "ab" wann der Kunde den Artikel ausgeliehen hat

Zeile 43: geb ich nix ein

Zeile 44:
1. Spalte: zusätzliche Mahnkosten (10-20 EUR)

Prozessbevollmächtigter:
da du ja das selber machst, brauchste da nichts einzutragen, ausser Zeile 49: deine BLZ, KontoNr, Bankname (das steht dann auch auf dem Mahnbescheid und der Schuldner kann die Summe auf das Konto überweisen)

du kannst auch beim Amtsgericht Stuttgart anrufen und einfach fragen wie du das alles genau ausfüllen musst. mir wurde damals bestens geholfen.

hochrhein
09.05.2007, 22:10
hallo cinecorner,

wie sind die die erfolgsausichten aufgrund eines mahnbescheids ?

in der mahnstufe haben wir noch nie eine zahlung bekommen.

bewegung in die sache kommt dann immer erst nach einem vollstreckungsbescheid und dem vollstreckungsauftrag.

da liest man dann: kunde unter angegebener adresse nicht zu ermitteln, amtsbekannt pfandlos, wohnsitz oder arbeitgeber im ausland, derzeit inhaftiert, falsche schreibweise des namens, ev bereits abgegeben, vorpfändungen über betrag xxl bereits vorhanden, kein pfändbares einkommen, keine wertvollen gegenstände, kunde lebt von harz 4 - freundin - oder mutter usw.

wie machen sie dann weiter ?

inkasso würde ich bei uns noch als ein ungelöstes problem ansehen, vielleicht helfen uns da ihre erfahrungen.

gruss
hochrhein

xsmokyx
10.05.2007, 10:31
hallo
kann mir jemand erklären was EV heist !!!
das wäre sehr nett

cinecorner
10.05.2007, 11:48
EV - Eidesstaatliche Versicherung

cinecorner
10.05.2007, 11:58
Die Erfolgsaussichten liegen bei ca. 30 %, egal ob über Anwalt, Inkasso, Eigeninitiative oder sonst was. Hier geht es in erster Linie weitere Kosten zu sparen!

Anwalt ist wohl die teuerste Variante, Inkasso liegt im Mittelfeld, Eigeninitiative ist die billigste Alternative.