Hallo Bogie,
dies stimmt absolut nicht. Es gab bereits mehrfach Verurteilungen wegen Betrug, trotz in AGBs entsprechendes gestanden hat.
Es ist vorsätzlicher Betrug wenn du im kleingedruckten schreibst das du das Geld der Kunden einbehälst, wenn du dich entscheidest den Laden zu schließen.
Dann könntest du sonst einen Laden aufmachen, warten bis alle ihre Karte aufgeladen haben und dann den Laden schließen und mit der Kohle abhauen.
Es kann NIEMALS Rechtens sein, sich mit dem Guthaben der Kunden aus dem Staub zu machen.
Man kann in den AGBs nicht alles reinschreiben was man will.
Zudem ist es keine Hetzkampagne, sondern eine Empfehlung für Geschädigte. Zudem habe ich hier ausdrücklich von Verdacht auf Betrug gesprochen. Die eindeutige Feststellung erfolgt dann durch das Gericht und die Ermittlungsbehörden.
Geändert von andreas7895 (20.07.2009 um 18:55 Uhr).
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